Wettkampfbestimmungen

  1. Der Chrischonalauf Riehen wird vom Ski- und Sportclub Riehen organisiert.
  2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. Unmittelbar nach einer infektiösen Erkrankung wird von einer Teilnahme abgeraten.
  3. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Haftung jeglicher Art wird weder von den Veranstaltern noch von den Sponsoren übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.
  4. Die in der Ausschreibung angegebenen Richtlinien zu den einzelnen Kategorien müssen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
  5. Die Startnummer ist persönlich und muss vorne gut sichtbar getragen werden. Der Zeitmesschip ist nach dem Wettkampf zurück zu geben, andernfalls wird dieser mit Fr. 40.- in Rechnung gestellt.
  6. Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikt Folge zu leisten. Aus Gründen der Sicherheit und der sportlichen Fairness ist es untersagt, den von den Organisatoren bestimmten Weg zu verlassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet und führen zur Disqualifikation.
  7. Einsprachen sind bis 30 Min. nach dem ersten Zieleinlauf beim Organisator zu platzieren. Für den definitiven Entscheid ist ausschliesslich das Organisationskomitee zuständig.
  8. Wer am Chrischonalauf Riehen nicht starten kann, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.
  9. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht ebenfalls kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.
  10. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
  11. Für den Chrischonalauf Riehen gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

Riehen, Mai 2013

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